Organisatorisches bei Arbeitsantritt
KontoeröffnungEröffnen Sie bei einer österreichischen Bank ein GEHALTS-KONTO (Reisepass oder Arbeitsvertrag mitnehmen). SozialversicherungVon dem Bruttogehalt werden vor Überweisung auf Ihr Gehaltskonto der Beitrag zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgezogen. Die Sozialversicherung erfolgt auf Grund des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse für Angestellte. Sie ist eine Vollversicherung und beinhaltet die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.
VERSICHERUNGSNUMMER Jede/r VersicherungsnehmerIn erhält eine Versicherungsnummer. Es empfiehlt sich, diese sorgfältig aufzubewahren und bei schriftlichen Erledigungen im Zusammenhang mit der Versicherung anzuführen. Versicherung bei KrankheitDer Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Dienstantrittes. Die Krankenversicherung trägt die notwendigen Behandlungskosten bei einem praktischen Arzt, Facharzt und Zahnarzt bzw. in einem Spital, wenn es ein Vertragsarzt bzw. ein Vertragsspital der Gebietskrankenkasse ist (vorher erkundigen!) bzw. die Behandlungskosten in einem Ambulatorium der öffentlichen Krankenversicherungsträger. Nur eine geringe Gebühr ist als Beitrag vom Versicherten zu leisten.
Bei jeder Behandlung ist die E-Card vorzuweisen. Diese bekommen Sie nach Anmeldung bei der Krankenkasse durch den Arbeitgeber, an Ihre Hauptwohnadresse zugeschickt. Für vom Arzt verschriebene Medikamente ist in der Apotheke eine Rezeptgebühr zu entrichten, bei Heilbehelfen kann eine Selbstbeteiligung erforderlich sein. Andere Leistungen der Krankenkasse werden bei Unfall, längerer Erkrankung, Mutterschaft etc. erbracht. MeldepflichtGemäß dem österreichischen Meldegesetz müssen StaatsbürgerInnen aus EWR-Staaten beim Bezug einer Unterkunft innerhalb von 3 Tagen eine amtliche Meldung vornehmen, d.h. der Meldezettel ist bei der zuständigen Behörde einzureichen. Neben dem vom Vermieter oder von der Vermieterin und dem / der MieterIn unterzeichneten Meldezettel sind zusätzlich der Reisepass und allfällige andere Urkunden, welche die Identität des / der ausländischen StaatsbürgerIn nachweisen, mitzubringen.
EU-StaatsbürgerInnen müssen lediglich über ausreichende eigene finanzielle Mittel für ihren Unterhalt und über eine in Österreich gültige Krankenversicherung verfügen. Wohnung - UmzugBei der Wohnungssuche in Österreich achten Sie bitte darauf, dass Sie mit Ihrer Unterschrift eine einseitige verbindliche Zusage geben, den Mietvertrag zu den angeführten Bedingungen abzuschließen. Bitte unterschreiben Sie nicht zu voreilig ein Mietangebot, vor allem nicht alleine, wenn Sie sich die Wohnung mit jemand anderen teilen möchten. Beachten Sie ebenfalls die im Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist. In Österreich wird bei der Vermietung einer Wohnung oder einem Zimmer normalerweise eine Kaution verlangt. Diese beträgt in den meisten Fällen drei Monatsmieten und dient zur Absicherung des Vermieters gegen allfällige Beschädigungen der Wohnung. Sie muss Ihnen samt Verzinsung zurückbezahlt werden, wenn Sie die Wohnung in einwandfreiem Zustand wieder übergeben. Werden bei der Rückgabe Beschädigungen festgestellt, kann der Vermieter einen entsprechenden Betrag von der Kaution einbehalten. Deshalb wäre es von Vorteil, wenn Sie beim Bezug der Wohnung ein Übergabe- und Übernahmeprotokoll erstellen.
Links für die Wohnungssuche:
Informationen rund um den Umzug erhalten Sie hier.
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